Kinder- und Jugendpsychotherapeutin Kristina Nehls

Dies ist eine Praxis mit Kassenzulassung für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen (bis 21 Jahre) sowie die begleitende Unterstützung der (sorgeberchtigten) Bezugspersonen. Bis zum vollendeten 15. Lebensjahr wird die schriftliche Zustimmung zur Behandlung durch die Sorgeberechtigten benötigt. Die therapeutische Behandlung wird bei gesetzlich Versicherten - nach Beantragung/Bewilligung der Therapie - von der Krankenkassse getragen; zudem ist die Behandlung von privat Versicherten oder Selbstzahlern möglich.

 

Leider besteht in der Regel eine nicht unerhebliche Wartezeit für einen Therapieplatz. Dies ist Folge der unzu-reichenden Bedarfsplanung der Gesundheitspolitik.

Kolleginnen, die im Rahmen der Kostenerstattung arbeiten, finden Sie auf der Website der Landespsychotherapeutenkammer.

 

Was ich anbiete

 

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie für Kinder und Jugendliche

im Alter von 6 bis 21 Jahren (bis zum vollendeten 20. Lebensjahr)

 

In meiner psychotherapeutischen Praxis für Kinder und Jugendliche arbeite ich überwiegend tiefenpsychologisch.

 

Was heißt das?

 

Das bedeutet, dass wir zusammen herausfinden, warum es dem Kind oder der/dem Jugendlichen so geht, wie es ihm/ihr geht. Gemeinsam befassen wir uns mit der Vorgeschichte, die möglicherweise unbewusste Verhaltensmuster mit sich gebracht hat. Diese Muster können wesentlich zum Ist-Zustand des Kindes oder der/dem Jugendlichen beigetragen haben.

 

In der Therapie setzen wir uns mit diesen teilweise unbewussten Konflikten und möglicherweise verdrängten Erfahrungen auseinander und bearbeiten sie. Ziel ist es also Hintergründe und Ursachen der Leiden zu klären und diese damit aufzulösen oder abzuschwächen. Auch wenn Konflikte aus der Kindheit erforscht werden, richtet sich der Fokus immer wieder auf das Hier und Jetzt.

 

Bei dieser Therapiemethode findet die Behandlung meist einmal pro Woche als 50-minütiges Gespräch im Sitzen statt und dauert zwischen 6 Monaten und 3 Jahren (24 bis 180 Sitzungen).

 

 

 

Voraussetzungen für ein Erstgespräch:

 

Zum Erstgespräch MUSS die Versichertenkarte des Kindes/Jugendlichen vorliegen.

 

Bei getrennten Eltern MUSS von beiden Elternteilen das schriftliche Einverständnis zur Vorstellung des Kindes zum Termin vorliegen (nicht mehr bei Jugendlichen ab 15 Jahren).

 

Falls Vorbefunde/Arztbriefe vorliegen bringen Sie bitte auch diese mit.

 

Zu Beginn der Behandlung stehen bis zu fünf psychotherapeutische Sprechstunden à 50 Minuten zur Verfügung, welche von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Diese Zeit dient dem ersten Kennenlernen, sowie der Auftragsklärung und Diagnostik.
Falls eine psychotherapeutische Behandlung indiziert ist, werde ich gemeinsam mit Ihnen die Therapie bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Nach einer Genehmigung wird Ihre Krankenkasse die Kosten der nun folgenden Termine übernehmen.

 

Meine Schwerpunkte:

 

Depressive Störungen

Posttraumatische Belastungsstörung, komplexe Traumafolgestörungen

Essstörungen

Anpassungsstörungen

Neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen

Affektive Störungen

u.a.

 

Sprechstunde für gesetzlich Versicherte (für Kinder und Jugendliche)

 

Wenn Sie sich in einer Krisensituation befinden, ist es möglich eine erste therapeutische Einschätzung in meiner Sprechstunde zu erhalten. Aus organisatorischen Gründen kann ich hierfür nur vormittags Termine vergeben.

 

Ziel der Sprechstunde ist Diagnostik und Indikationsstellung. Mit meiner Einschätzung haben Sie eine Hilfestellung wie Sie mit der Krise umgehen können und/oder ob eine Therapie generell (und wenn ja welche) sinnvoll ist.

 

Ein Termin in meiner psychotherapeutischen Sprechstunde ist NICHT der Beginn einer Therapie bei mir.

 

 

Voraussetzungen:

Zum Termin MUSS die Versichertenkarte des Kindes/Jugendlichen vorliegen.

Bei getrennten Eltern MUSS von beiden Elternteilen das schriftliche Einverständnis zur Vorstellung des Kindes zum Termin vorliegen. (nicht mehr bei Jugendlichen ab 15 Jahren)

 

 

Supervision (für KollegInnen)

 

Es geht um die Bearbeitung von Schwierigkeiten und Problemen, die sich aus der beruflichen Interaktion (zwischen Therapeut und Patient) ergeben. Die Supervision verfolgt das Ziel, eine Verbesserung der beruflichen Fähigkeiten und Fertigkeiten im jeweiligen Tätigkeitsfeld des Supervisanden, aber auch seiner persönlichen Ressourcen, herbeizuführen. Das Setting ist bestimmt durch die Beziehung zwischen Supervisor und Supervisand.

 

 



Kontakt:

Kristina Nehls

Kaiserstraße 38

55116 Mainz

Tel: 06131 6170464

Fax: 06131 6170465

Telefonsprechzeit: Mittwoch 08:00 bis 09:45